KINDER & JUGENDSCHUTZ

KINDER & JUGENDSCHUTZ
REGELN & SICHERHEIT
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen unsere Veranstaltung auch nach 24 Uhr besuchen – sofern sie in Begleitung einer personensorge- oder erziehungsberechtigten Person sind.
Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt: Laut § 5 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist der Besuch von Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer sorge- oder erziehungsberechtigten Person erlaubt – und zwar zu jeder Uhrzeit.
Hinweise zum Jugendschutz
Wichtig: Als erziehungsbeauftragte Person gilt laut § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG, wer
– mindestens 18 Jahre alt ist
– und durch eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern temporär Erziehungsaufgaben übernimmt (z. B. ältere Geschwister, Freunde, Freundinnen).
Bitte bringt dieses Formular bei Bedarf ausgedruckt mit, um es auf Verlangen vorzeigen zu können.
KINDER & JUGENDLICHE AB 12 JAHREN
Jugendliche ab 12 Jahren benötigen ein reguläres Festival-Ticket.
Für Besucher*innen unter 18 Jahren gelten die gesetzlichen Jugendschutzregelungen:
– Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
– In letzterem Fall ist ein „Muttizettel“ (Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht) erforderlich.
Das Formular zum Download findet ihr hier auf unserer Website.
Bitte bringt es ausgedruckt und vollständig ausgefüllt mit.
Kinder unter 12 Jahren
Registrierung für den freien Eintritt - Anmeldung und Altersnachweis für Kinder
Kinder können direkt an den Tageskassen vor Ort oder bereits vorab per E-Mail angemeldet werden:
info@reggaejam.de
Bitte gebt bei der Anmeldung unbedingt die Namen und das Alter der Kinder an.
Ein Altersnachweis (z. B. Kinder-/Schülerausweis) ist erforderlich.